Rechtsanwalt Verkehrsrecht Münster

Rechtssicherheit durch spezialisierte Anwälte und Notare an Ihrer Seite - Klar. Kompetent. Lösungsorientiert.

Die zeitaufwändige Bearbeitung des raschen Unfalls

Im Jahr 2021 ereigneten sich in Deutschland etwa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle. Neben dem anfänglichen Schock sind die Unfallbeteiligten oft mit einem langwierigen juristischen Nachspiel konfrontiert. Behörden, Gerichte, Versicherungen und Gutachter sind alle Teil des Jura-Karussells der Unfallabwicklung. Doch wie ist der aktuelle Stand? Eine Vielzahl von Gesetzen regelt das komplexe Verhältnis von Rechten und Pflichten.

Verkehrsrecht – was beinhaltet das?

Im Verkehrsrecht werden alle gesetzlichen Regelungen, die den Verkehr betreffen, zusammengefasst. Das Hauptziel dieses Rechtsgebiets besteht darin, einen sicheren und funktionierenden Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen, die vom Autokauf bis zur Abwicklung von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie den Straßenverkehrsregeln reichen. Dabei existiert eine Vielzahl von Vorschriften, die sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Recht stammen. Zu den wesentlichen Gesetzen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese Vorschriften unterteilen das Rechtsgebiet in verschiedene Bereiche, die sich mit den relevanten alltäglichen Problemen im Verkehr auseinandersetzen.

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht

  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Verkehrsversicherungsrecht:

  • Recht der Fahrerlaubnis

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Wir überprüfen Sie in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts.

Von der Lichthupe bis zur Fahrerflucht: Rasche Strafbarkeit im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr können Straftaten schnell begangen werden. Straftatbestände wie Nötigung oder Fahrerflucht können bereits durch eine einfache Lichthupe erfüllt sein. Dabei liegt es im Ermessen der Polizei, ein Bußgeld zu verhängen, wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt. Bei Straftaten muss hingegen die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren ist bereits Teil eines Strafprozesses und orientiert sich an der Strafprozessordnung (StPO). Zudem regelt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) spezielle Aspekte im Umgang mit minderjährigen Beschuldigten. Das Ermittlungsverfahren endet mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage. Entscheidend ist hierbei, inwieweit die Staatsanwaltschaft eine mögliche Verurteilung gemäß dem Tatvorwurf für realistisch hält. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird die Anklage gegen den Beschuldigten, der nun als Angeklagter gilt, erhoben. Bei leichteren Delikten, also lediglich bei Vergehen, wird in der Regel ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet. In diesem Fall findet keine mündliche Hauptverhandlung statt. Sollte der Beschuldigte oder sein Vertreter dem widersprechen oder erlässt das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss, kommt es zu einem Strafprozess.

 

Autofahrt endet im Strafverfahren – was muss ich tun?

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten oder sich strafbar gemacht? Dann sollten Sie nicht voreilig handeln. Juristische Laien neigen zu Fehlern, die im späteren Strafverfahren zu einem ungünstigen Verlauf führen können: also Aussage verweigern. Es besteht die Gefahr, auch durch vermeintlich neutrale Antworten eigene Schuld einzugestehen. Nutzen Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht und kontaktieren Sie uns als Anwalt.

Wir bieten Ihnen eine zügige Ersteinschätzung und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses. Dabei legen wir Einspruch ein und nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens verhandeln wir mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei über die Einstellung des Verfahrens. Wir verteidigen Sie vor Gericht und sorgen dafür, dass Sie Ihren Führerschein behalten und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister vermeiden. Zudem wehren wir Regressansprüche Ihrer Versicherung ab.

Rechtsberatung im Bereich Fahrerlaubnisrecht

Die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis liegt in der Verantwortung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Verschiedene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten können den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die Schwere des Verstoßes (wie beispielsweise die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) sowie die berufliche Abhängigkeit des Beschuldigten vom Führerschein zu berücksichtigen. Darüber hinaus führt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (KBA) Punkte im Fahreignungsregister. Bei einer hohen Punktzahl oder mehreren Verstößen kann man eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, um die Fahrerlaubnis zu überprüfen und gegebenenfalls einzuziehen.
Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder steht Ihnen eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) bevor? Im Alltag kann es unangenehm sein, auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen zu sein. Wir setzen uns für Ihre Lebensqualität ein und bereite Sie auf die MPU vor.

Regulierung von Unfällen

Bei der Unfallregulierung handelt es sich um die Abwicklung eines Unfalls. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer welche Ansprüche geltend machen kann. In Deutschland sind Fahrzeughalter verpflichtet, vor der Zulassung ihres Fahrzeugs eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sodass Personen- und Sachschäden sowie weitere Schäden von den Versicherungen übernommen werden. Entscheidend für die Haftung der Versicherung ist, wer den Unfall verursacht hat. 

Oft verlangt die Versicherung des Unfallverursachers Regress, das bedeutet, dass sie von ihm die Summe zurückfordert, die sie dem Unfallopfer vorstrecken musste. Hierbei ist es wichtig, inwieweit dem Unfallverursacher ein Verschulden vorzuwerfen ist (ob vorsätzlich oder fahrlässig, beispielsweise bei einer Trunkenheitsfahrt etc.). Fragen zur Selbstbeteiligung sind ebenfalls häufige Aspekte bei der Unfallregulierung im Zusammenhang mit den Versicherungen.

Um bei der Schadensregulierung keine Nachteile zu erleiden, dokumentieren Sie den Unfall bitte ausführlich. Sammeln Sie Beweise, wie Unfallfotos und Zeugenaussagen. Sie sind verpflichtet, Ihre Personalien und Versicherungsinformationen anzugeben. Erfragen Sie diese Informationen auch vom Unfallgegner. Sagen Sie sonst nichts. Ihnen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, da alles als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Bei Personenschäden oder Sachbeschädigung sollte die Polizei eingeschaltet werden. Dabei sind auch indirekte Schäden wie mögliche Behandlungskosten, verminderte Erwerbsfähigkeit, merkantiler Minderwert des Unfallfahrzeugs oder erhöhte Versicherungskosten zu berücksichtigen.

Gerne übernehmen wir die Schadensregulierung für Sie. Wir wickeln den Unfall sowohl mit Ihrer Versicherung als auch mit der des Unfallgegners ab. Auch bei einer Teilkaskoversicherung setzen wirIhr „Quotenvorrecht“ durch, damit Sie keine Sanktionen befürchten müssen. Zahlreiche Feinheiten, wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder der Umfang der Folgekosten können kompliziert sein. Im Zweifelsfall setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch, falls der Unfallgegner nicht zahlt. Von der Tankfüllung über die Gutachter- bis zu Arzt- und Therapiekosten vertreten wir Sie als Anwalt sowohl vor als auch außerhalb des Gerichts.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Ist Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden entstanden? Zahlt die Versicherung nicht? Möchten Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten

Es könnte Ihnen vorgeworfen werden, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder ein Rotlicht missachtet zu haben, oder Sie haben den Mindestabstand nicht eingehalten und sehen sich einem drohenden Bußgeld gegenüber. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten nicht selbst belasten müssen und außer Ihren Personalien keine weiteren Angaben machen sollten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an uns als Kanzlei zu wenden, um Ihre Rechte und Optionen zu erörtern. Die Strafen bei Ordnungswidrigkeiten basieren auf dem aktuellen Bußgeldkatalog, doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Oft gibt es Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen, insbesondere wenn beispielsweise „Blitzer“ nicht ordnungsgemäß eingestellt sind. Durch unsere Prüfung können Sie möglicherweise Geldstrafen und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) vermeiden. Besonders wenn Ihnen aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie beruflich oder gesundheitlich darauf angewiesen sind, kann dies problematisch sein.

Wir überprüfen Bußgeldbescheide gründlich und kann Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Aus unserer Erfahrung weiß ich, dass eine winzige Sekunde den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen kann. Wenden Sie sich daher innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist an mich, damit wir Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten können.

Verkehrsrecht

Gewährleistungsansprüche bei „Gebrauchten“? Mängel, die der Verkäufer verschwiegen hat? Unfall bei Probefahrt: Wer haftet?

Beim Autokauf, egal ob gewerblich oder privat, ob Neuwagen oder gebraucht, tauchen immer wieder neue Fragen auf. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, sich rechtlich abzusichern. Als Rechtsanwälte arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen. Wir klären technische Fragen und können so Ansprüche gerichtlich für Sie geltend machen. Aber auch außerhalb des Gerichts vertreten wir Sie gerne. Nach einer Beratung geben wir eine Einschätzung der Rechtslage ab. Auf Wunsch übernehmen wir weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten. So setzen wir Ihre verkehrsvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch. Auch als gewerblicher Händler gestalten wir für Sie Musterformulare für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Stets orientiert an neuester Rechtsprechung, sind Sie auf der rechtlich abgesicherten Seite.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wir helfen Ihnen bei allen Belangen im Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein Thema, das vor Gericht ständig diskutiert wird. Dabei müssen klassische Fälle wie Parkverstöße, Punkte in Flensburg oder Probleme beim Autokauf stets im Blick behalten werden, da sich der Verkehr und die Fahrzeuge kontinuierlich weiterentwickeln. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Bedienung des fest installierten Touchscreens ebenfalls dem Handyverbot unterliegt. Besonders die großen Displays der neuesten Fahrzeugmodelle verleiten dazu, über die sekundenschnelle Bedienung hinauszugehen und somit teure Verstöße gegen den Bußgeldkatalog zu begehen. Auch kurze Fahrten am Abend mit dem Scooter können Folgen haben, wie beispielsweise Punkte in Flensburg aufgrund von Trunkenheit am Steuer oder Nötigung von Fußgängern. Die Promillegrenze für Autofahrer gilt nach BGH ebenfalls für E-Scooter. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, kann schnell in den Bereich von Verkehrsstraftaten geraten. Illegale Straßenrennen stellen eine Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer dar und können zu langen Haftstrafen führen. Im Fall von zwei Berliner Rasern wurden diese sogar wegen Mord verurteilt, aufgrund ihrer gefährlichen Fahrt.
Bei sämtlichen Anliegen im Bereich des Verkehrsrechts beraten wir Sie umfassend und kompetent.

Bei sämtlichen Fragen im Bereich des Verkehrsrechts beraten wir Sie umfassend und kompetent.

Eine fachkundige Unterstützung in Angelegenheiten des Verkehrsrechts ist von großer Bedeutung, da dieses Rechtsgebiet äußerst komplex und vielschichtig ist. Besonders wenn Sie auf Ihren Führerschein oder Ihr Auto angewiesen sind, ist eine sachkundige Vertretung entscheidend. Als Rechtsanwalt sind wir darauf spezialisiert, Ihnen in sämtlichen Aspekten des Verkehrsrechts zur Seite zu stehen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Wir bieten Ihnen rechtlichen Beistand, um Ihre Situation zu erleichtern und Sie sowohl vor Gericht als auch außerhalb dessen zu verteidigen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir folgende Leistungen an:


  • Verkehrsstrafrecht

    • Für die Einstellung des Verfahrens sorgen

    • Verteidigung vor Gericht

  • Fahrerlaubnisrecht

    • Beratung

    • Vorbereitung auf MPU

  • Unfallregulierung

    • Schadensregulierung

    • Versicherungskontakt

  • Personenschäden

    • Schmerzensgeld erstreiten

  • Bußgeldsachen

    • Erfolgseinschätzung

    • Vertretung in Bußgeldverfahren

  • Verkehrsvertragsrecht

    • Außergerichtliche Vertretung

    • Kaufvertrag & AGB

Wir stehen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts zur Seite.
Im Verkehrsrecht unterscheiden wir zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Verkehrsstraftaten werden vor Strafgerichten behandelt und können mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft werden. Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen können von den zuständigen Behörden mit Geldbußen oder im schlimmsten Fall auch mit einem Fahrverbot geahndet werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Wir empfehlen, von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen und lediglich die persönlichen Daten anzugeben. Durch Äußerungen könnte man sich selbst belasten und die Situation verschlimmern.
Personen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen, haben das Recht, ihre Aussage zu verweigern. Dies verhindert, dass sie sich selbst oder nahestehende Personen belastend aussagen müssen. Zu diesen Personen zählen beispielsweise Ehegatten, Geistliche, Ärzte und Journalisten.
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verwaltet und enthält Einträge über rechtskräftige Entscheidungen, wie etwa Fahrverbote und Punkte. Man kann Einsicht in das Register beantragen. Die Eintragungen unterliegen jedoch bestimmten Tilgungsfristen.
Eine MPU, oft als Idiotentest bezeichnet, besteht aus drei Teilen und dient der Eignungsprüfung. Sie kann von den Behörden bei bestimmten Anlässen angeordnet werden, wie beispielsweise beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei Verkehrsstraftaten.
Verstößt der Schädiger bei einem Unfall gegen gesetzliche Pflichten oder vertragliche Vereinbarungen mit seiner Versicherung, kann die Versicherung Regress nehmen. Das bedeutet, dass sie zunächst den Schaden des Geschädigten begleichen muss, jedoch später die Summe von dem bei ihr versicherten Schädiger zurückfordern kann.
Falls man in einen Unfall verwickelt bin, ist es ratsam, die Polizei zu rufen und das Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen. Man muss lediglich die Personalien angeben, um der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Es besteht die Gefahr, dass man sich durch unbedachte Aussagen selbst belastet oder schadensersatzpflichtig wird. Es ist wichtig, den Unfallhergang sowie die entstandenen Schäden möglichst detailliert zu dokumentieren, um später eventuell Ansprüche geltend machen zu können.
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden hat man das Recht, die Werkstatt seiner Wahl für die Reparatur des Schadens auszuwählen. Dies kann man gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Sollte jedoch die eigene Versicherung des Schädigers den Schaden regulieren, kann eine Werkstattbindung bestehen, sofern dies im Versicherungsvertrag festgelegt wurde.
Das Bußgeldverfahren endet vorläufig mit der Zustellung eines Bußgeldbescheids. Gegen diesen kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.
Wenn Sie ein Auto kaufen, stehen Ihnen als Käufer die typischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche zu, dazu zählen Reparatur, Rücktritt, Minderung, Neulieferung und Schadensersatz. Im Falle eines Leasings des Fahrzeugs gelten normalerweise mietrechtliche Gewährleistungsansprüche, wie Minderung, Schadensersatz und Kündigung. Bei einem Kauf von einer Privatperson sind diese Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

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Das sind unsere Schwerpunkte im Verkehrsrecht:

Alkohol am Steuer
Cannabis und andere Rauschmittel im Straßenverkehr
Fahrverbot
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Führerscheinentzug
Geschwindigkeitsverstöße
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Schadensregulierung
Schadensersatzanspruch
Unfallflucht

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