Rechtsanwalt Verteidigung gegen Bußgeldbescheide Münster

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Bußgeldbescheide - und wie man Ihnen helfen kann, sich zu wehren

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Ein Geschwindigkeitsverstoß oder ein Rotlichtverstoß kann Ihnen zum Verhängnis werden? Bußgeldbescheide, Fahrverbote und andere Auflagen im Verkehrsordnungsrecht sind ein unangenehmer Hinweis der Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämter. Besonders Einträge im Fahreignungsregister (auch als Verkehrssünderdatei in Flensburg bekannt) und Fahrverbote können gravierende Auswirkungen auf Ihr Privat- und Berufsleben haben. Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass Sie sich fachkundigen Rechtsbeistand sichern. So kann man Ihnen helfen, sich erfolgreich gegen Ordnungsmaßnahmen im Straßenverkehr zu verteidigen.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht informieren wir Sie über die wesentlichen Aspekte, damit Sie ohne Bußgeld weiterfahren können.

Welche Konsequenzen Ihnen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bevorstehen

Zu den häufigsten Verstößen zählen:

  • Überschreitungen der Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Überfahren von Rotlicht
  • Unterschreiten des Sicherheitsabstands oder dichtes Auffahren
  • Fahren unter dem Einfluss von Cannabis oder Drogen
  • Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt
  • Nichteinhaltung von Lenkzeiten

Die Strafen sind durch verschiedene Verordnungen in einem festgelegten Rahmen definiert. Bei Verstößen drohen Ihnen insbesondere:

  • Verwarngelder bis zu 55 EUR
  • Bußgelder bis zu 1.000 EUR (bei Verstößen gegen andere Gesetze teilweise deutlich höher)
  • Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Punkte in Flensburg)
  • Fahrverbote von bis zu 3 Monaten

Dies ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit mehreren Rechtsverordnungen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten regeln. Dazu gehören:

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Die FahrzeugZulassungsverordnung (FZV)
  • Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Zusätzlich gelten weitere Vorschriften aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), wie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) und das Fahrpersonalgesetz (FPersG) mit entsprechenden Verordnungen.

Sie haben Sorgen bezüglich Bußgeldern, Fahrverboten und anderen Strafen? Als Rechtsanwalt für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten.

Wie man sich gegen Bußgelder, Auflagen und Fahrverbote wehren kann

Wenn Ihnen ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder andere Sanktionen drohen, sollten Sie frühzeitig überlegen, wie Sie reagieren. Bereits in einem frühen Verfahrensstadium können wichtige Weichen gestellt werden.

Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen
Ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen dient häufig dazu, den Fahrer eines Fahrzeugs zu ermitteln, wenn dieser nicht eindeutig feststeht – etwa bei einem unscharfen Blitzerfoto. Der Fahrzeughalter haftet in Deutschland grundsätzlich nicht automatisch für Verkehrsverstöße.

In der Regel empfiehlt es sich, keine Angaben zur Sache zu machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst oder Angehörige zu belasten. Bestätigen müssen Sie lediglich Ihre Personalien, also etwa Name und Anschrift.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingehen.

Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Häufig ist es sinnvoll, die Begründung erst nach Akteneinsicht zu formulieren. Erst dann lassen sich Messprotokolle, Beweisfotos oder Verfahrensabläufe prüfen. Nicht selten führen Messfehler oder Verfahrensfehler zur Einstellung des Verfahrens.

Nach dem Einspruch überprüft die Behörde den Bescheid erneut. Entweder wird das Verfahren eingestellt (Abhilfebescheid) oder der Bescheid wird bestätigt und an das Gericht abgegeben.

Möglichkeit, ein Fahrverbot abzuwenden
Ein Fahrverbot kann unter Umständen vermieden werden, wenn es eine besondere Härte darstellen würde. Dabei wird unter anderem berücksichtigt:

  • die Schwere des Verkehrsverstoßes
  • mögliche Voreintragungen im Fahreignungsregister
  • die Auswirkungen auf Beruf und Privatleben

Besondere Bedeutung kann es haben, wenn Sie beispielsweise beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind, etwa als Außendienstmitarbeiter oder Berufsfahrer, oder wenn familiäre Umstände eine Nutzung des Fahrzeugs zwingend erforderlich machen.

Aussageverweigerungsrecht
Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Geben Sie daher lediglich Ihre Personalien an und äußern Sie sich nicht zur Sache. Ihr Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Ein vorschnelles Schuldanerkenntnis ohne vorherige rechtliche Prüfung kann später gegen Sie verwendet werden.

Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten Verjährungsfristen. Nach Ablauf dieser Fristen darf ein Verstoß nicht mehr verfolgt oder eine Strafe nicht mehr vollstreckt werden.

Die Verfolgungsverjährung liegt – je nach Schwere des Verstoßes – meist zwischen drei Monaten und drei Jahren.
Die Vollstreckungsverjährung beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren.

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Wurde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet? Möchten Sie ein Fahrverbot vermeiden? Als Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite und verteidigen gegen überhöhte sowie rechtswidrige Maßnahmen.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich verteidige Sie gegen Bußgelder und andere Strafen

Wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unsere langjährigen Praxiserfahrung verteidige und vertreten wir Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens.

Wesentlich ist, dass Sie die Aussage verweigern und lediglich Ihre Personalien angeben. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit Sie die kurzen Rechtsmittelfristen nicht versäumen. Wir beantragen die vollständige Akteneinsicht und berate Sie zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, den Ordnungsbehörden sowie dem Gericht.

Keine Sorge wegen Bußgeldern. Mit uns bleiben Sie am Steuer.
Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht annehmen möchten, hat man die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Diesen kann, muss ihn jedoch nicht begründen. Die Frist für den Einspruch beträgt 2 Wochen.
Enthält der Bußgeldbescheid wesentliche formale Mängel, wie zum Beispiel ein falsches Aktenzeichen oder die Nennung von Tatort und Tatzeit, ist der Bußgeldbescheid nichtig. Bei geringfügigen Formfehlern bleibt der Bescheid jedoch gültig und wird rechtskräftig sowie vollstreckbar, sofern man sich nicht dagegen wehrt.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt in der Regel nach drei Monaten. Danach kann eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr mit einem Bußgeld belegt werden. Falls bereits ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, kann auch die Vollstreckbarkeit verjähren. Diese Frist variiert je nach Höhe des Bußgeldes und beträgt bis zu 3 Jahre.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch erheben. Dies ist sinnvoll, wenn die Aussicht auf Erfolg hoch ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Messungen bei Geschwindigkeitsverstößen ungenau waren oder die Beweismittel angreifbar sind. Eine Begründung muss dem Einspruch nicht beigefügt werden.
Im Falle eines Fahrverbots müssen Sie Ihren Führerschein innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (in der Regel 4 Wochen) abgeben. Nach der Vollziehung des Verbots (Dauer zwischen 1 und 6 Monaten) erhalten Sie Ihren Führerschein zurück. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Sperrfrist festgelegt werden, nach der Sie zunächst eine MPU absolvieren müssen.
Ein Einspruch ist dann sinnvoll, wenn die Möglichkeit besteht, dass er erfolgreich ist. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sind insbesondere dann erfolgreich, wenn beispielsweise Messungen bei Geschwindigkeitsverstößen ungenau oder Beweismittel fragwürdig sind. Um die Erfolgschancen zu steigern, sollte man den Einspruch ausführlich begründen.
Bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot verhängt werden. In diesem Fall wird der Führerschein entzogen oder muss bei der zuständigen Polizeidienststelle abgegeben werden. Entscheidend sind die Gegebenheiten des Einzelfalls, wie beispielsweise: Hat der Fahrer Punkte im Fahreignungsregister oder war er alkoholisiert?
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann man ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten anordnen, während es bei Verkehrsstraftaten bis zu 6 Monate betragen kann. Der Entzug des Führerscheins ist dauerhaft. In diesem Zusammenhang wird eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt, in Ausnahmefällen sogar lebenslang.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einem Leistungstest, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich gut auf die MPU vorzubereiten.
Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) steht jedem Beschuldigten das Recht zu, die Aussage zu verweigern. Niemand ist verpflichtet, zur eigenen Überführung beizutragen. Auch Zeugen besitzen ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht. Wir empfehlen Ihnen, hiervon Gebrauch zu machen, da alles gegen Sie verwendet werden kann und als zugestanden gilt.

Rechtsgebiet

Rechtsanwälte