Rechtsanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht Münster

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Sich der Kontrolle der Bank entziehen

In Deutschland existieren etwa 1.500 Kreditinstitute. Im Jahr 2021 haben diese Institute rund 17,3 Milliarden Euro erwirtschaftet. Obwohl Bankkunden oft großes Vertrauen in ihre Bank setzen, sind Verträge, Geschäfte und Beratungen nicht immer rechtlich einwandfrei. Ob es um die Anlageberatung zu einer Schrottimmobilie oder das Widerrufsrecht bei Finanzprodukten geht: stets steht viel Geld auf dem Spiel. Damit Sie als Anleger oder Bankkunde sich gegen die Bank zur Wehr setzen können, sind die rechtlichen Details im Bankrecht von entscheidender Bedeutung.

Bank- und Kapitalmarktrecht - worum handelt es sich dabei?

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wird unter anderem das Geschäftsverhältnis zwischen Kreditinstituten, wie Banken und Sparkassen, und ihren Kunden geregelt. Hierzu gehören auch rechtliche Fragen zu Finanzdienstleistungen. Dies umfasst insbesondere folgende Teilbereiche:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • den Kreditvertrag sowie Kreditsicherheiten wie Bürgschaft, Hypothek und Pfand

  • den Auftrag sowie den Geschäftsbesorgungsvertrag

  • die Vorschriften für den Zahlungsverkehr zu Kreditkarten und Debitkarten, Online-Banking, Überweisungen, Lastschriften, Wechsel- und Scheckverkehr

  • das Wertpapierrecht, auch in Verbindung mit Depot- und Investmentgeschäften sowie Anlageberatungen

  • das Leasing

  • das Factoring

  • das Bankvertragsrecht

  • die rechtlichen Fragen zur Vermögensverwaltung

Je nach Teilbereich kommen unterschiedliche Gesetze zur Anwendung. Die Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In bestimmten Konstellationen, wie bei Handelsgeschäften, werden die Regelungen durch das Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzt. Zudem gibt es spezielle Gesetze, die einzelne Teilbereiche genauer regulieren, wie beispielsweise das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Auch viele europäische Richtlinien, etwa zur Anlageberatung oder Zahlungsdienstleistungen, wurden als nationale Gesetze im deutschen Bank- und Kapitalmarktrecht umgesetzt. 


In allen Teilbereichen kommt jedoch das grundlegende Prinzip des Vertrauens zum Tragen. Das Hauptgeschäft der Banken – die Arbeit mit Krediten – leitet sich aus dem lateinischen „credere“ ab, was „vertrauen“ bedeutet. Dieses Vertrauen wird jedoch belastet, wenn Verträge durch juristische Probleme strapaziert werden. Dabei kann es auch bei Finanzprodukten zu Manipulation oder schlicht rechtlichen Problemen kommen. Dies wird insbesondere in den Bereichen der Vorfälligkeitsentschädigung, der Falschberatung und bei Immobilienkrediten deutlich. Häufig entsteht dabei ein wirtschaftlicher Schaden, der zum Schadensersatzanspruch führt oder der anderen Seite ermöglicht, sich vom Vertrag zu lösen.


Da das Bank- und Kapitalmarktrecht aus zahlreichen Gesetzen besteht, verliert man schnell die Orientierung. Mit unsere Beratung behalten Sie den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.

Kein voreiliges Handeln bei Darlehen

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Entgelt, das fällig wird, wenn ein Bankkunde das Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Ein Darlehen unterscheidet sich von einem Kredit hauptsächlich durch die Laufzeit und tendenziell durch größere Summen. In beiden Fällen stellt die Bank dem Darlehensnehmer oder Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung, der nach einer festgelegten Laufzeit zurückgezahlt werden muss. Als Gegenleistung erhält die Bank Zinsen. Diese Zinsen können, besonders bei Immobilienfinanzierungen, für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. Dies ermöglicht die Berechnung der Gesamtkosten für das Darlehen oder den Kredit.

Wenn der Kunde das Geld jedoch vorzeitig zurückzahlen möchte, entfallen die Zinsen. Dies würde für den Kreditgeber einen Verlust durch den Wegfall der geplanten Zinserträge bedeuten. Das Darlehen würde somit zu einem Verlustgeschäft werden. Daher sind Banken und Sparkassen nicht verpflichtet, die Darlehenssumme zurückzunehmen, wenn die Zinsen festgeschrieben sind. Ausnahmen bestehen nur unter bestimmten Umständen, etwa wenn das durch das Darlehen erworbene Haus verkauft wurde. In solchen Fällen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Banken und Sparkassen können die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch nicht verlangen, wenn der Darlehensvertrag fehlerhaft ist, beispielsweise wenn der Bankkunde bei der Zinsberechnung falsch oder unzureichend informiert wurde. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten nach einer zehnjährigen Zinsfestschreibung (die sogenannte Zehn-Jahres-Frist).


Haben Sie Schwierigkeiten, aus Ihrem Darlehen herauszukommen? Befürchten Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung? Wir verteidigen Sie gegen ungerechte Forderungen!

Welche Schritte sollten Sie unternehmen, wenn Sie eine falsche Rechtsberatung erhalten haben?

Eine Falschberatung kann beträchtlichen Schaden anrichten. Natürlich ist jedes Investment mit einem wirtschaftlichen Risiko behaftet. Das Risiko eines Totalverlustes der Anlage oder Forderungen auf Rückerstattung in Haftungsfällen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Doch hat der Gesetzgeber für den Anlegerschutz bei Finanzprodukten verschiedene Gesetze wie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) oder das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erlassen. Diese Gesetze verlangen von der Bank, dass sie sich bei der Anlageberatung umfassend über die finanzielle Situation und Bedürfnisse des Bankkunden informiert, um die Beratung entsprechend einem Risikoprofil zu gestalten. Eine Falschberatung liegt vor, wenn irreführende Angaben oder beschönigende Formulierungen das Risiko und die Ungeeignetheit der Anlage verschleiern. Beispielsweise, wenn einem Anleger ein Schiffsfonds angeboten wird, obwohl seine Bedürfnisse und seine Risikobereitschaft eindeutig zu einem Immobilienfonds tendieren, oder wenn eine Schrottimmobilie als rentable Anlage beschrieben wird.

Zu den Aufklärungspflichten gehört auch, dass über etwaige Provisionen informiert wird. Weiterhin ist bei der Anlageberatung über die Risiken der Anlage aufzuklären. Hierzu kann ein Prospekt übergeben werden. Ist dieser Prospekt irreführend oder fehlerhaft, liegt ein Pflichtverstoß vor, der zu einer Prospekthaftung führt. Eine Falschberatung ist jedoch auszuschließen, wenn der Bankkunde bereits umfassend informiert ist. Liegt eine Falschberatung vor, kann der Anleger das Investment rückabwickeln. Dabei sind alle getätigten Einlagen zurückzuerstatten.

Bereuen Sie Ihre Anlage? War Ihre Anlageberatung fehlerhaft? Bei uns gibt es keine Falschberatung. Wir prüfen Ihren Einzelfall und beraten Sie zu Lösungsmöglichkeiten.

Was tun bei einer vorzeitigen Kündigung durch die Bank?

Eigentlich läuft alles einwandfrei – der Kredit hat einen niedrigen Zinssatz und der Hausbau ist nahezu abgeschlossen. Doch die Bank kündigt den Darlehensvertrag und nun ist die Baufinanzierung in Gefahr. Der Vertrag ist jedoch nur beendet, wenn die Kündigung wirksam ist. Dies ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Darlehensgeber darf beispielsweise nur kündigen, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten nicht rechtzeitig gezahlt wurden. In jedem Fall gilt eine Frist von 2 Wochen, in der der Bankkunde die Möglichkeit haben muss, den fälligen Betrag zu begleichen.

Sie haben finanzielle Schwierigkeiten und Ihre Bank setzt Sie unter Druck? Sie sind der Ansicht, dass die Kündigung Ihres Darlehensvertrags unrechtmäßig ist? Wir überprüfen die Kündigung für Sie.

Das Widerrufsrecht

Da eine Kündigung des Darlehensvertrages nicht nur ein erheblicher finanzieller Einschnitt ist, sondern auch durch eine Vorfälligkeitsentschädigung und einen negativen SCHUFA-Eintrag langfristige Folgen haben kann, denken viele über einen “Widerrufsjoker” nach. Das bedeutet, dass der Vertrag vom Kunden widerrufen wird, anstatt dass der Vertrag gekündigt wird. In beiden Fällen endet der Darlehensvertrag. Im Unterschied zur Kündigung, bei der die Ansprüche zum Kündigungszeitpunkt relevant sind, wird beim Widerruf der Vertrag vollständig rückabgewickelt. Dadurch entfallen der SCHUFA-Eintrag und eine Vorfälligkeitsentschädigung. Aufgrund der sich ändernden Rechtslage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Widerrufsrecht dauerhaft besteht, wenn der Darlehensvertrag fehlerhaft ist.

Wenn die Bank gegen Sie agiert, nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker. Wir vertreten Sie in rechtlichen Angelegenheiten und haben im Bankrecht stets einen Trumpf parat.

Unterstützung bei Phishing-Angriffen

Im modernen Bankrecht sind Online-Banking und Bankkarten unverzichtbar geworden. Doch damit einhergehend besteht immer auch die Gefahr von Kartenmissbrauch oder Manipulation bei Überweisungen im Online-Banking. Bei Betrugsmaschen wie Phishing-Attacken kann das Bankkonto schnell geleert werden. Es besteht der weit verbreitete Irrglaube, dass der Bankkunde grundsätzlich den Schaden tragen muss. Tatsächlich haftet er jedoch nur, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Kunde die Betrugsmanipulation hätte erkennen müssen. Konnte der Kunde die Manipulation jedoch nicht erkennen, ist die Bank verpflichtet, den Schadensersatz zu leisten. 
Sie wurden Opfer eines Betrugs? Die Bank verweigert die Rückerstattung Ihres Geldes? Akzeptieren Sie das nicht. Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen zur Seite.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Langjährige Erfahrung in der Praxis zu Ihren Diensten

Aus unserer Praxis weissen wir: Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist kompliziert und unübersichtlich. Mit uns behalten Sie den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten. Wir beraten und vertreten Sie mit unsere langjährigen Praxiserfahrung. Von der Anlageberatung bis zum Widerrufsjoker – wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten, mit denen Sie sich gegen die Bank wehren können. Zum Teil gelten kurze Fristen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich umgehend bei uns melden.
Wenn Sie unser Mandant sind, arbeiten wir umgehend an Ihrem Einzelfall. Selbstverständlich arbeite wir als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht dabei vertraulich mit Ihnen zusammen. Gemeinsam versuchen wir, Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen.
Falls Ihre Bank Schwierigkeiten bereitet, kann das kostspielig werden. Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen mit Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten zur Seite.

Meine Tätigkeit für Sie

Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten. Ständige neue Verordnungen, Gesetze und aktuelle Rechtsprechung machen das Bank- und Kapitalmarktrecht so dynamisch und unübersichtlich. Mit unsere Beratung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Gemäß der Rechtsanwaltsordnung (FAO) umfasst unsere Tätigkeit dabei folgende Leistungen: 

  • Rückabwicklung von Finanzprodukten

  • Rechtsbeistand bei Falschberatung

  • Schadenersatzforderungen

  • Prüfung von Finanzprodukten

  • Beratung bei Investments

  • Schutz von Vermögen (Verlustgeschäfte)

  • Beratung bei Finanzierung

  • Überprüfung des Vermögensverwalters

Eine gesetzliche Definition findet sich beispielsweise im Kreditwesengesetz (KWG) oder im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Demnach sind Anlageberatungen persönliche Empfehlungen zu Finanzinstrumenten, wenn diese auf die persönlichen Umstände des Anlegers abgestimmt bzw. als für ihn geeignet dargestellt werden.
In Bezug auf den Anlegerschutz existieren zahlreiche nationale Gesetze und EU-Richtlinien. Wesentlich sind beispielsweise das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) oder das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Eine Falschberatung liegt vor, wenn ein Anlageberater gegen seine Aufklärungs- und Informationspflichten verstößt. Solche Pflichtverstöße bestehen insbesondere dann, wenn er Tatsachen beschönigt, über Risiken nicht informiert oder sich nicht über die persönlichen Kenntnisse und Umstände des Bankkunden erkundigt.
Als Verbraucher steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, wenn Sie einen Darlehensvertrag, Bausparvertrag oder Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Auch bei sogenannten Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen (also wenn Sie den Vertrag nicht im Geschäft oder im Internet abschließen), haben Sie ein Widerrufsrecht.
Sie haben die Möglichkeit, den Widerruf innerhalb von 14 Tagen zu erklären. Wenn Sie nicht ausreichend über Ihr Widerrufsrecht informiert werden, verlängert sich diese Frist auf 1 Jahr und 14 Tage. Gesetzesänderungen können jedoch im Einzelfall dazu führen, dass ein Widerrufsrecht dauerhaft besteht oder bereits erloschen ist.
Wenn Sie als Bankkunde ein Darlehen vorzeitig kündigen, dessen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben ist, verliert die Bank die kalkulierten Zinserträge für die verbleibende Laufzeit. Als Ausgleich dient die Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom Kreditinstitut, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Art des Darlehensvertrags ab. Grundsätzlich ist jedoch die Differenz zwischen den bereits gezahlten Zinsen und den entgangenen (kalkulierten) Zinsen zu ermitteln.
Der Begriff Widerrufsjoker bezeichnet die rechtlichen Vorteile, die ein Widerruf gegenüber der Kündigung eines Darlehensvertrags bietet. Sollten Sie ein Widerrufsrecht besitzen, ermöglicht Ihnen dies, eine Vorfälligkeitsentschädigung und einen SCHUFA-Eintrag zu vermeiden, die bei einer Kündigung anfallen würden.
Im Falle eines Widerrufs erfolgt die Rückabwicklung der geleisteten Zahlungen, was bedeutet, dass diese zurückgezahlt werden. Bei einer Kündigung hingegen behält die Bank die gezahlten Zinsen und kann eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Zudem kann ein negativer SCHUFA-Eintrag entstehen, was bei einem Widerruf ausgeschlossen ist.
Falls Sie Opfer einer Phishing-Manipulation geworden sind, ist entscheidend, ob Sie fahrlässig gehandelt haben. Hätten Sie den Betrug erkennen müssen, sind Sie dafür verantwortlich. Wenn Sie jedoch die üblichen Sicherheitsmaßnahmen beachtet haben, haftet die Bank.

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Das sind unsere Beratungsschwerpunkte:

Allgemeiner Zahlungsverkehr (EC- und Kreditkarte / Überweisung / Lastschrift)
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Phishing-Betrug
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