Rechtsanwalt Beratung und Erstellung von Darlehens-, Kredit-, Bürgschafts- und Sparverträgen Münster

Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht

Unterschiedliche Finanzierungsformen - und was Sie darüber wissen sollten

Brauchen Sie für einen Vertrag eine Finanzierung? Muss Ihr Vertragspartner abgesichert werden? Kennen Sie die Unterschiede zwischen den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten? Ganz gleich, ob es um größere oder kleinere Anschaffungen geht – Kreditsicherheiten eröffnen viele Möglichkeiten. Allerdings bringen sie auch Risiken mit sich. Ob Kredit, Bürgschaft, Darlehen oder Bausparvertrag – jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile. Als Rechtsanwälte für Vertrags- und Zivilrecht beraten wir Sie zu den unterschiedlichen Formen der Finanzierung. Im Folgenden erklären wir, was Sie wissen sollten.

Kredit- und Darlehensvertrag – auf die Details kommt es an

Darlehen und Kredit – Grundlagen und Vertragsinhalt

Mit einem Darlehen oder Kredit leihen Sie sich Geld, um damit eine bestimmte Anschaffung oder Investition zu finanzieren. Ein Darlehens- bzw. Kreditvertrag wird zwischen dem Geldgeber – meist einer Bank oder auch einer Privatperson – und Ihnen als Darlehensnehmer geschlossen.

Grundsätzlich unterliegt ein solcher Vertrag keinen zwingenden Formvorschriften. Aus Gründen der Beweissicherheit empfiehlt es sich jedoch, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten und von beiden Vertragsparteien unterschreiben zu lassen.

Rechtlich besteht zwischen einem Kredit und einem Darlehen kein Unterschied. In der Praxis wird der Begriff Kredit häufig für kürzere Laufzeiten und kleinere Beträge verwendet, während Darlehen meist bei höheren Summen und längeren Laufzeiten zum Einsatz kommt.

Damit spätere Streitigkeiten vermieden werden, sollten im Vertrag einige zentrale Punkte eindeutig geregelt sein. Dazu gehören insbesondere:

  • die vollständigen Kontaktdaten der Vertragsparteien
  • die Höhe des Darlehens- bzw. Kreditbetrages
  • die vereinbarte Laufzeit
  • die Modalitäten der Rückzahlung, etwa in monatlichen Raten oder als Einmalzahlung sowie die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung
  • der vereinbarte Zinssatz einschließlich möglicher Verzugszinsen
  • vereinbarte Sicherheiten, beispielsweise eine Hypothek, eine Bürgschaft, eine Sicherungsübereignung, eine Sicherungsabtretung oder ein notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis

Beendigung eines Darlehensvertrages

Ein Darlehensvertrag endet in der Regel durch die vollständige Rückzahlung der vereinbarten Darlehenssumme zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt.

Darüber hinaus kann ein Darlehensvertrag auch auf andere Weise beendet werden. Möglich ist beispielsweise eine ordentliche Kündigung, sofern ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem ein außerordentliches, also fristloses Kündigungsrecht bestehen.

Bei sogenannten Verbraucherdarlehensverträgen kommt außerdem ein Widerruf des Vertrages in Betracht. Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind oder wenn ein entsprechendes Widerrufsrecht ausdrücklich vereinbart wurde.

Mit einem Darlehen oder Kredit eröffnen sich Ihnen viele Möglichkeiten. Doch diese Investitionen sollten gut abgesichert sein. Als Rechtsanwälte für Vertrags- und Zivilrecht bringen wir Ihre Bedürfnisse in einen rechtlich sicheren Rahmen.

Bürgschaft – eine potenziell riskante Absicherung

Mit einer Bürgschaft wird eine zusätzliche Sicherheit für eine bestehende Schuld geschaffen. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger – beispielsweise einer Bank, einem Vermieter oder einem Verkäufer – für die Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Zahlt der eigentliche Schuldner nicht, kann der Bürge unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger, durch den der Bürge die Verpflichtung übernimmt, für die Schulden des Hauptschuldners einzustehen.

Der Bürgschaftsvertrag unterliegt einem Schriftformerfordernis. Das bedeutet, dass die Erklärung des Bürgen eigenhändig unterschrieben oder notariell beurkundet sein muss. Ohne Einhaltung dieser Form ist die Bürgschaft grundsätzlich unwirksam.

In bestimmten Fällen kann eine Bürgschaft auch nichtig sein. Das kommt etwa dann in Betracht, wenn der Bürge finanziell deutlich überfordert wird und der Gläubiger eine besondere emotionale oder wirtschaftliche Abhängigkeit ausnutzt. Gerichte prüfen solche Fälle insbesondere bei Bürgschaften von nahen Angehörigen.

Mit der Bürgschaft haftet der Bürge grundsätzlich für den Fall, dass der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt oder zahlungsunfähig wird.

Arten der Bürgschaft

Je nach vertraglicher Gestaltung werden verschiedene Formen der Bürgschaft unterschieden.

Ausfallbürgschaft
Der Bürge muss erst zahlen, wenn feststeht, dass der Schuldner seine Verpflichtung nicht erfüllen kann und eine Zwangsvollstreckung gegen ihn erfolglos geblieben ist.

Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei dieser weit verbreiteten Form kann sich der Gläubiger unmittelbar an den Bürgen wenden, ohne zuvor den Hauptschuldner vollständig in Anspruch nehmen zu müssen. Häufig verzichtet der Bürge im Vertrag auf bestimmte Einreden, sodass er die Zahlung nicht verweigern kann.

Leistet der Bürge eine Zahlung für den Schuldner, steht ihm gegenüber dem Hauptschuldner ein Rückgriffsrecht (Regressanspruch) zu. Das bedeutet, er kann den gezahlten Betrag vom eigentlichen Schuldner zurückfordern.

Wichtige Inhalte eines Bürgschaftsvertrages

Damit die Vereinbarung klar und rechtssicher ist, sollten im Bürgschaftsvertrag mindestens folgende Punkte geregelt sein:

  • vollständige Kontaktdaten von Gläubiger, Schuldner und Bürge
  • die konkret abgesicherte Hauptschuld
  • die Art der Bürgschaft (z. B. selbstschuldnerisch oder Ausfallbürgschaft)
  • Regelungen zur Beendigung der Bürgschaft
  • gegebenenfalls ein vereinbartes Entgelt für die Bürgschaft

Beendigung einer Bürgschaft

Die Möglichkeiten zur Beendigung einer Bürgschaft sind begrenzt. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel nur möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wurde oder besondere Voraussetzungen vorliegen. Entscheidend ist dabei häufig, ob die Bürgschaft befristet oder unbefristet ausgestaltet ist. Unter bestimmten Umständen kann außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen.

Unabhängig davon endet eine Bürgschaft automatisch, wenn die zugrunde liegende Schuld des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger vollständig erlischt.

Ein Widerruf kommt in Betracht, wenn es sich um einen Verbrauchervertrag handelt oder ein entsprechendes Widerrufsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Wichtig ist jedoch: Selbst nach Beendigung der Bürgschaft kann der Bürge weiterhin für Forderungen haften, die während der Laufzeit der Bürgschaft entstanden sind.

Möchten Sie eine Bürgschaft übernehmen oder jemandem beistehen? Eine Bürgschaft bedeutet, für die Verbindlichkeiten einer anderen Person einzustehen. Oft übernehmen dies Verwandte und Freunde aus Hilfsbereitschaft. Dabei gehen jedoch erhebliche finanzielle Risiken einher. Wir erläutern, wie eine Bürgschaft funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Bausparvertrag - Von wirksamen Verträgen profitieren

Mit einem Bausparvertrag sparen Sie zunächst Kapital an, um später ein zinsgünstiges Darlehen für die Finanzierung einer Immobilie zu erhalten. Der Vertrag wird zwischen einer Bausparkasse und Ihnen als Verbraucher geschlossen.

Typisch für einen Bausparvertrag ist seine zweiphasige Struktur. In der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig Geld in den Vertrag ein. In dieser Zeit stellen Sie der Bausparkasse Kapital zur Verfügung. Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Vertrag zuteilungsreif wird, beginnt die Darlehensphase. Dann können Sie das vereinbarte Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und das angesparte Guthaben sowie das Darlehen für Ihre Immobilienfinanzierung verwenden.

Die Rollen wechseln dabei im Laufe des Vertrags: Während der Ansparphase sind Sie wirtschaftlich betrachtet der Kapitalgeber, später – in der Darlehensphase – werden Sie zum Darlehensnehmer, während die Bausparkasse das Darlehen bereitstellt.

Wichtige Inhalte eines Bausparvertrages

Ein Bausparvertrag enthält in der Regel mehrere zentrale Regelungen, die bereits bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • die regelmäßigen Spar- und späteren Tilgungsbeiträge
  • der vereinbarte Sparzins sowie der Zinssatz für das spätere Darlehen
  • die Dauer der Ansparphase und der Tilgungsphase
  • die Voraussetzungen für die sogenannte Zuteilungsreife, etwa ein bestimmtes Mindestguthaben, eine Mindestvertragsdauer, eine Mindestsparzeit oder eine bestimmte Bewertungszahl
  • die vereinbarte Bausparsumme, also der Gesamtbetrag aus angespartem Guthaben und möglichem Darlehen
  • mögliche Sicherheiten, etwa eine Grundschuld in Verbindung mit einem Sicherungsvertrag
  • eine einmalige Abschlussgebühr, die bei Vertragsbeginn anfällt

Beendigung eines Bausparvertrages

Ein Bausparvertrag kann auf unterschiedliche Weise beendet werden. Häufig ist eine ordentliche Kündigung möglich, sofern ein entsprechendes Kündigungsrecht vertraglich vorgesehen ist. In bestimmten Situationen kann auch ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht bestehen.

Darüber hinaus kommt ein Widerruf in Betracht, wenn es sich um einen Verbrauchervertrag handelt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder ein entsprechendes Widerrufsrecht ausdrücklich vereinbart wurde.

Das Bausparen wird häufig als verlässliche Form der Baufinanzierung angesehen. Dennoch sollten Sie beim Sparen für die eigene Immobilie vorsichtig vorgehen. Besonders in Klauseln zu Laufzeiten, Zinsen und Sicherheiten verbergen sich oft erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken. Als Rechtsanwälte für Vertrags- und Zivilrecht überprüfen wir Ihre Verträge sorgfältig.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Bei Darlehen, Krediten, Bausparverträgen oder Bürgschaften - vertraglich abgesichert

Benötigen Sie für eine bevorstehende Anschaffung einen Kredit? Möchten Sie Ihr Darlehen widerrufen? Kennen Sie Ihre Rechte als Bürge? Hat Ihre Bausparkasse den Bausparvertrag gekündigt?

Finanzierungen bieten zahlreiche Optionen – und ebenso viele rechtliche wie finanzielle Risiken. Vor allem Laufzeiten, Kündigungsregelungen und unklare Vertragsklauseln können problematisch werden. Die Verträge sollten sich an Ihren Bedürfnissen orientieren. Als Rechtsanwälte für Vertrags- und Zivilrecht beraten wir Sie umfassend zu Finanzierungsverträgen. Egal, ob Sie als Bürge, Gläubiger, Bausparer oder Schuldner handeln. Wir informieren Sie darüber, welche Rechte und Pflichten für Sie relevant sind.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Verträgen und prüfen bereits vorhandene Vereinbarungen. Dabei orientieren wir uns an Ihren individuellen Vorstellungen. Auf Basis unserer langjährigen Praxiserfahrung bringen wir Ihre Anliegen in eine rechtssichere Form.

Häufige Fragen (FAQ)

Ein Kreditvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Kreditgeber (meist einer Bank) und Ihnen als Kreditnehmer. Während der Vertragslaufzeit erhalten Sie eine Kreditsumme, die Sie entweder am Ende in einer Summe oder währenddessen in Raten zurückzahlen. Für die Bereitstellung des Kredits fallen Zinsen an.
Ein Darlehensvertrag ähnelt einem Kreditvertrag und wird zwischen einem Darlehensgeber (z. B. einer Bank) und Ihnen als Darlehensnehmer geschlossen. Im Unterschied zum Kredit sind die Laufzeiten in der Regel länger und die Darlehenssummen höher. Dafür sind die Zinsen meist niedriger.
Mit einem Bürgschaftsvertrag sichert der Bürge dem Gläubiger zu, für die Forderung gegen einen Dritten (den Schuldner) einzustehen. Je nach Art der Bürgschaft kann sich der Gläubiger unmittelbar an den Bürgen wenden oder muss zunächst gegen den Schuldner vollstrecken.
Es gibt verschiedene Formen der Bürgschaft. Üblicherweise handelt es sich um eine Ausfallbürgschaft. Der Bürge haftet in diesem Fall erst, wenn eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg geblieben ist. Gängiger ist jedoch die selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.
Grundsätzlich kann jede Person bürgen. Damit die Bürgschaft eine hinreichende Sicherheit darstellt, sollten Sie als Bürge über genügend verfügbares Vermögen oder ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Auch Minderjährige können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Bürgschaftserklärung abgeben.
Die Bürgschaft endet in der Regel nicht mit dem Tod des Bürgen. Nehmen die Erben die Erbschaft an, treten sie in sämtliche Rechte und Pflichten aus der Bürgschaft ein.
Eine Bürgschaft erlischt, sobald die verbürgte Forderung vollständig getilgt ist. War die Bürgschaft befristet, endet sie mit Ablauf der vereinbarten Frist. Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Bürgen oder durch eine vertragsgemäße Kündigung kann die Bürgschaft vorzeitig beendet werden. Im Todesfall gehen die Rechte und Pflichten aus der Bürgschaft auf die Erben über.
Bausparen ist eine Form der Baufinanzierung. Mit einem Bausparvertrag legen Sie zunächst eine Bausparsumme an. Erreicht das Guthaben einen festgelegten Wert, gewährt Ihnen die Bausparkasse ein zinsgünstiges Darlehen. Mit diesem Darlehensvertrag können Sie anschließend eine Immobilie erwerben.
Ein Bausparvertrag rechnet sich, wenn Ihnen das angestrebte Darlehen zu günstigeren Konditionen als ein gewöhnlicher Baukredit angeboten wird. Ausschlaggebend für diese Form der Baufinanzierung sind klare rechtliche Rahmenbedingungen.
Mit einem Bausparvertrag können Sie gezielt den Bau oder die Renovierung einer Immobilie finanzieren. Zunächst sparen Sie an und können später von günstigen Darlehenszinsen profitieren. Es ist wichtig, dass Ihr Bausparvertrag rechtlich einwandfrei gestaltet ist. Auf einen rechtswidrigen Vertrag zu sparen, birgt erhebliche Risiken.

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