Rechtsanwalt Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung: So sichern Sie sich Ihren Anspruch Münster

Dienstleistung im Versicherungsrecht

Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung: So sichere Sie sich Ihren Anspruch

Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Rente) hat für Versicherte eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, soll die vereinbarte BU-Rente den Einkommensausfall ausgleichen und die finanzielle Existenz sichern. In der anwaltlichen Praxis stellt man jedoch regelmäßig fest, dass Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf erhebliche rechtliche und tatsächliche Hürden stoßen. Versicherer verknüpfen die Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit strengen Voraussetzungen.

Insbesondere der Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, die Auswertung medizinischer Unterlagen sowie die Beurteilung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit führen häufig zu Streitigkeiten über den Eintritt und den Umfang der Leistungspflicht.

Der folgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, typische Ablehnungsgründe der Versicherer sowie praxisrelevante Aspekte der Leistungsantragstellung. Das Ziel ist es, Versicherte über ihre Rechte aufzuklären und aufzuzeigen, worauf bei der Geltendmachung der BU-Rente aus juristischer Sicht besonders zu achten ist.

Bedingungen für die Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen nur dann, wenn eine Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Versicherungsbedingungen vorliegt. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Versicherungsnehmer unsicher sind, wann ein Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente entsteht und welche Anforderungen Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung stellen.

Zentraler Ausgangspunkt der Leistungsprüfung ist die medizinische Beurteilung des Gesundheitszustands. Diese wird zunächst durch den behandelnden Arzt vorgenommen, etwa durch den Hausarzt oder einen Facharzt. Dabei ist zu klären, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die eine weitere Berufsausübung ganz oder teilweise unmöglich machen.

Eine bloße medizinische Diagnose genügt hierfür nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang die gesundheitlichen Einschränkungen die konkrete berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

Maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist der zuletzt tatsächlich ausgeübte Beruf. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten den beruflichen Alltag geprägt haben und welche Anforderungen damit verbunden waren. Die medizinische Einschätzung muss daher berücksichtigen, welche körperlichen, geistigen oder psychischen Belastungen mit der Tätigkeit einhergingen und ob diese aufgrund des Gesundheitszustands nicht mehr bewältigt werden können. Die Prüfung erfolgt stets individuell und einzelfallbezogen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung Ihrer Berufsunfähigkeit und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Rechtliche Einstufung der Berufsunfähigkeit

Der Begriff der Berufsunfähigkeit orientiert sich rechtlich an den Regelungen des Versicherungsvertragsrechts. Danach gilt eine Person als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann.

Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können insbesondere Krankheiten, Unfallfolgen oder ein über das normale Altersmaß hinausgehender Kräfteverfall sein.

Diese gesetzliche Definition bietet jedoch nur eine allgemeine Orientierung. Konkrete Vorgaben enthält das Gesetz nicht. Maßgeblich für die Beurteilung im Einzelfall sind daher vor allem die jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung. Versicherer prüfen im Leistungsfall regelmäßig anhand der vertraglichen Regelungen, ob die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllt sind.

Zur besseren Übersicht werden in der anwaltlichen Praxis häufig Tabellen oder Übersichten zur Berufsunfähigkeit herangezogen. Darin werden typische Anforderungen, zeitliche Kriterien und der Grad der beruflichen Einschränkung dargestellt. Solche Darstellungen dienen jedoch lediglich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Einzelfallprüfung.

In der Praxis haben sich zwei zentrale Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit herausgebildet: Die berufliche Leistungsfähigkeit muss im zuletzt ausgeübten Beruf um mehr als 50 Prozent eingeschränkt sein. Zudem muss die gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Ob dies im konkreten Fall gegeben ist, ist häufig umstritten und bedarf regelmäßig einer rechtlichen Prüfung.

Eine Tabelle zur Berufsunfähigkeit gibt Aufschluss über gängige Bewertungsmaßstäbe. Ob diese auf Ihren speziellen Beruf anwendbar sind, sollte rechtlich von unserer Kanzlei geprüft werden. In unserer Kanzlei für Berufsunfähigkeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Notwendige Schritte, um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten

Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung setzen voraus, dass ein entsprechender Versicherungsvertrag besteht. Selbst wenn eine solche Versicherung abgeschlossen wurde und gesundheitliche Einschränkungen die weitere Berufsausübung unmöglich machen, erfolgt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente jedoch nicht automatisch.

Im Gegensatz zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist die BU-Rente an einen gesonderten Leistungsantrag gebunden. Erst mit der formellen Antragstellung kann ein Anspruch gegenüber dem Versicherer entstehen.

Die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt über umfangreiche Antragsunterlagen des Versicherers. Diese enthalten regelmäßig detaillierte Fragen zum Gesundheitszustand, zum beruflichen Werdegang sowie zur zuletzt konkret ausgeübten Tätigkeit. Darüber hinaus sind ärztliche Befunde, Atteste und weitere medizinische Nachweise beizufügen, mit denen die geltend gemachte Berufsunfähigkeit belegt werden soll.

Unvollständige oder ungenaue Angaben im Rahmen der Antragstellung können erhebliche rechtliche Folgen haben. In der Praxis führen unklare medizinische Unterlagen oder unpräzise Beschreibungen der beruflichen Tätigkeit häufig dazu, dass Versicherer die Leistung verweigern oder die Leistungsprüfung deutlich verlängern. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung des Leistungsantrags kann daher sinnvoll sein, um typische Fehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Nach Eingang des Leistungsantrags überprüft der Versicherer, ob die vertraglichen Voraussetzungen für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vorliegen. Teil dieser Prüfung ist regelmäßig auch die Kontrolle der Angaben aus dem ursprünglichen Versicherungsantrag, insbesondere zu Vorerkrankungen und Gesundheitsangaben. Werden dabei Abweichungen festgestellt, berufen sich Versicherer häufig auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und lehnen die Leistung ganz oder teilweise ab.

Im Verlauf der Leistungsprüfung stellt der Versicherer häufig weitere Rückfragen. Diese betreffen sowohl medizinische Aspekte als auch die konkrete Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit. Werden solche Rückfragen nicht oder nicht ausreichend beantwortet, führt dies nicht selten zur Ablehnung des Leistungsantrags.

Eine zeitnahe rechtliche Überprüfung Ihres BU-Leistungsantrags kann von großer Bedeutung sein, um Fehler zu verhindern, Rückfragen richtig zu beantworten und Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer erfolgreich geltend zu machen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

So wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt

Wird die Leistungspflicht aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung festgestellt, besteht ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Dies ist entweder der Fall, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit im Rahmen der Leistungsprüfung anerkennt oder wenn die Zahlungspflicht durch einen gerichtlichen Vergleich oder ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wird.

Die Berufsunfähigkeitsrente soll den durch die Berufsunfähigkeit entfallenen Verdienst ganz oder teilweise ersetzen und die wirtschaftliche Absicherung des Versicherten gewährleisten.

In der Mehrzahl der Versicherungsverträge ist eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente vorgesehen. Diese wird regelmäßig monatlich ausgezahlt, unabhängig davon, in welchen Abständen die Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Für die Höhe der Leistung ist ausschließlich die bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenhöhe maßgeblich. Eine Anpassung an das frühere Einkommen erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine Dynamik- oder Nachversicherungsklauseln vereinbart wurden.

Berufsunfähigkeit stellt keinen zwingend dauerhaften Zustand dar. Da sich gesundheitliche Einschränkungen verbessern oder vollständig zurückbilden können, sind Versicherer berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Wege der Nachprüfung zu überprüfen. Dabei wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin gegeben sind. Kommt der Versicherer zu dem Ergebnis, dass die berufliche Leistungsfähigkeit wiederhergestellt ist oder die vertraglichen Kriterien nicht mehr erfüllt werden, kann die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eingestellt werden.

Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente endet spätestens mit Ablauf der im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungsdauer. Diese wird bereits bei Vertragsschluss festgelegt und orientiert sich regelmäßig am vorgesehenen Eintritt in die Altersrente. Besteht die Berufsunfähigkeit bis zum Rentenbeginn fort, schließt sich im Regelfall die gesetzliche Altersrente an, sofern entsprechende Rentenansprüche bestehen.

Haben Sie Zweifel, ob die Auszahlung oder Überprüfung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente rechtmäßig ist? Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu sichern und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

In solchen Fällen erfolgt keine Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrent

Ein Anspruch auf die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente besteht nicht immer. Selbst wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, kann der Versicherer die Leistung ablehnen, wenn die vertraglichen oder rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

In unsere anwaltlichen Praxis zeigen sich dabei immer wieder typische Situationen, in denen Versicherte leer ausgehen.

Unterschreiten der 50-Prozent-Grenze

Grundvoraussetzung für die Zahlung der BU-Rente ist, dass die berufliche Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist, bezogen auf die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit. Wird diese Grenze nicht erreicht, besteht kein Leistungsanspruch – selbst dann nicht, wenn erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen.

Leistungsausschlüsse im Versicherungsvertrag

Auch bei einer Berufsunfähigkeit von mehr als 50 Prozent kann die Rentenzahlung ausgeschlossen sein, wenn bestimmte Erkrankungen oder gesundheitliche Leiden bereits beim Vertragsabschluss vom Versicherungsschutz ausgenommen wurden. Tritt die Berufsunfähigkeit genau aufgrund eines solchen ausgeschlossenen Risikos ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Ein häufiger Grund für Ablehnungen ist die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten. Haben Versicherte bei der Antragstellung Gesundheitsfragen unvollständig, unzutreffend oder missverständlich beantwortet, berufen sich Versicherer im Leistungsfall regelmäßig auf diese Pflichtverletzung. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kann dies zur Leistungsverweigerung, Vertragsanpassung oder sogar zum Rücktritt vom Vertrag führen. Ob ein solches Vorgehen rechtlich zulässig ist, bedarf stets einer sorgfältigen juristischen Bewertung.

Enthält der Versicherungsvertrag eine sogenannte abstrakte Verweisung, kann der Versicherer die BU-Rente trotz festgestellter Berufsunfähigkeit verweigern. In einem solchen Fall wird argumentiert, dass der Versicherte aufgrund seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und Ausbildung noch eine andere Tätigkeit ausüben könne. Der alternative Beruf muss dabei in etwa der bisherigen Lebensstellung, Qualifikation und Einkommenssituation entsprechen. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, ist häufig streitig und Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Anspruchs. In vielen Fällen erweist sich die Leistungsverweigerung bei näherer Prüfung als angreifbar oder unzureichend begründet.

Wurde Ihre Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt oder in Frage gestellt? Eine gründliche anwaltliche Überprüfung kann aufzeigen, ob die Entscheidung des Versicherers rechtlich tragfähig ist oder erfolgreich angefochten werden kann. Unsere auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Anwälte Ihnen gerne zur Seite, um Ihnen zu helfen!

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungsfall: Gibt es eine Auszahlung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat das Ziel, ein spezifisches Risiko abzusichern: den dauerhaften oder längerfristigen Verlust der Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen fortzuführen. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei um eine reine Risikoversicherung.

Wenn während der vereinbarten Vertragslaufzeit keine Berufsunfähigkeit eintritt, erfolgt in der Regel keine Auszahlung durch den Versicherer. Die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet, auch wenn über viele Jahre hinweg kein Leistungsfall eingetreten ist.

Keine Rückzahlung der Beiträge bei Leistungsfreiheit

Die BU-Versicherung unterscheidet sich dadurch deutlich von Versicherungsmodellen mit Kapitalbildung.

Die geleisteten Beiträge dienen ausschließlich der Absicherung des versicherten Risikos und nicht dem Aufbau eines Rückkaufswertes oder einer Kapitalreserve. Auch eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung führt in der Regel nicht zu einer Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge. Der Versicherungsschutz endet lediglich für die Zukunft.

Vergleich mit anderen Versicherungsformen

In ihrer rechtlichen Struktur ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit anderen Risikoversicherungen vergleichbar, wie zum Beispiel der Risikolebensversicherung. Hier erfolgt ebenfalls eine Leistung ausschließlich dann, wenn das versicherte Ereignis während der Vertragslaufzeit eintritt. Davon abzugrenzen sind Versicherungen mit Spar- oder Kapitalanlagekomponenten, bei denen am Ende der Laufzeit unabhängig vom Eintritt des Risikos ein Auszahlungsanspruch bestehen kann.

Vorsicht bei Tarifen mit Beitragsrückgewähr

Vereinzelt werden Tarife angeboten, die eine Beitragsrückgewähr oder eine kapitalbildende Komponente enthalten. Bei diesen Modellen wird ein Teil der Beiträge am Kapitalmarkt investiert und bei ausbleibendem Leistungsfall zum Vertragsende ausgezahlt.

Aus einer anwaltlichen Sicht ist hierbei jedoch Vorsicht geboten. Solche Tarife sind in der Regel deutlich teurer als klassische BU-Versicherungen. Zudem fällt die erzielte Rendite häufig so gering aus, dass sie die höheren Beiträge nicht angemessen ausgleicht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht als Anlageprodukt, sondern als existenzsichernde Absicherung gedacht. Ob bestimmte Tarifvarianten sinnvoll sind oder nicht, hängt stets vom Einzelfall ab und sollte unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen, Kostenstruktur und persönlichen Absicherungssituation geprüft werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder zu bestimmten Tarifmodellen? Eine rechtliche Einschätzung kann dabei unterstützen, die Vertragsinhalte realistisch zu bewerten und Fehlentscheidungen frühzeitig zu verhindern.

Berufsunfähigkeit – eine Übersicht über häufige Erkrankungen

Erkrankungsgruppe Erkrankung
Psychische Erkrankungen Berufsunfähigkeit aufgrund von Depressionen, Berufsunfähigkeit wegen Burnout, Berufsunfähigkeit bei Angststörungen, Berufsunfähigkeit aufgrund von Anpassungsstörungen, Berufsunfähigkeit wegen posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS), Berufsunfähigkeit aufgrund von Zwangsstörungen, Berufsunfähigkeit wegen Schizophrenie
Erkrankungen des Bewegungsapparates Berufsunfähigkeit wegen eines Bandscheibenvorfalls, Berufsunfähigkeit aufgrund von Rückenschmerzen, Berufsunfähigkeit wegen Arthrose, Berufsunfähigkeit bei Coxarthrose, Berufsunfähigkeit bei Osteochondrose, Berufsunfähigkeit bei Osteoporose, Berufsunfähigkeit aufgrund von Morbus Scheuermann, Berufsunfähigkeit bei Rheuma, Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen, Berufsunfähigkeit bei Frozen-Shoulder-Syndrom, Berufsunfähigkeit aufgrund von Spasmus
Neurologische Erkrankungen Berufsunfähigkeit aufgrund von Multipler Sklerose (MS), Berufsunfähigkeit bei Parkinson, Berufsunfähigkeit aufgrund von Polyneuropathie, Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie, Berufsunfähigkeit wegen Trigeminusneuralgie, Berufsunfähigkeit aufgrund des Horner-Syndroms, Berufsunfähigkeit aufgrund von Migräne, Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus, Berufsunfähigkeit nach einem Hörsturz
Chronische & entzündliche Erkrankungen Berufsunfähigkeit aufgrund von Morbus Crohn, Berufsunfähigkeit wegen Darmentzündungen, Berufsunfähigkeit wegen Morbus Reiter, Berufsunfähigkeit aufgrund von Rheuma, Berufsunfähigkeit wegen Fibromyalgie, Berufsunfähigkeit aufgrund des Fatigue-Syndroms (CFS)
Atemwegs- & Lungenerkrankungen Berufsunfähigkeit bei Asthma, Berufsunfähigkeit bei COPD, Berufsunfähigkeit aufgrund von Lungenfibrose, Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose, Berufsunfähigkeit aufgrund von Allergien
Internistische & systemische Erkrankungen Berufsunfähigkeit aufgrund von Diabetes, Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz, Berufsunfähigkeit aufgrund des Ehlers-Danlos-Syndroms, Berufsunfähigkeit wegen Krebs, Berufsunfähigkeit nach einem Herzinfarkt
Postvirale Erkrankungen Berufsunfähigkeit aufgrund von Post-Covid, Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid
Sinnes- & Wahrnehmungsstörungen Berufsunfähigkeit aufgrund von Fehlsichtigkeit, Berufsunfähigkeit wegen Hörsturz, Berufsunfähigkeit aufgrund von Tinnitus
Unfallfolgen Berufsunfähigkeit nach einem Unfall
Die Berufsunfähigkeit kann verschiedene Gründe haben. Wichtig ist nicht nur die Diagnose, sondern auch, ob der zuletzt ausgeübte Beruf langfristig zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. In der Praxis sind bestimmte Erkrankungen besonders häufig anzutreffen.

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Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsrecht: Unterstützung bei der Beantragung und Ablehnung der BU-Rente

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt für viele Versicherte zu den wichtigsten Formen der finanziellen Absicherung. Kommt es jedoch zum Leistungsfall, zeigt sich häufig, dass sowohl die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch die Auseinandersetzung mit dem Versicherer rechtlich und tatsächlich sehr komplex sind. Versicherungsnehmer sehen sich dabei umfangreichen Fragebögen, medizinischen Anforderungen und nicht selten einer Ablehnung ihrer Ansprüche gegenüber.

Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt ausschließlich auf Antrag. Dieser Leistungsantrag ist regelmäßig mit erheblichen Risiken verbunden, da bereits kleinere Fehler zu Verzögerungen oder sogar zur vollständigen Ablehnung der Leistung führen können.

Im Rahmen der Antragstellung unterstützen unsere Anwälte insbesondere bei der strategischen Vorbereitung des BU-Leistungsantrags, der sorgfältigen Auswahl und Aufbereitung medizinischer Unterlagen, der rechtssicheren Darstellung der zuletzt konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit sowie bei der laufenden Kommunikation mit dem Versicherer während der Leistungsprüfung.

Auch die Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente ist kein Ausnahmefall. Unsere Anwälte im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts prüfen, ob eine solche Ablehnung rechtlich Bestand hat, und entwickeln eine geeignete Strategie zur Durchsetzung der Ansprüche. Dies umfasst unter anderem die rechtliche Überprüfung der Ablehnungsgründe, die Bewertung medizinischer Gutachten und Stellungnahmen, die außergerichtliche Korrespondenz mit dem Versicherer sowie – sofern erforderlich – die gerichtliche Durchsetzung der Berufsunfähigkeitsrente.

Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist es, berechtigte Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen, existenzielle finanzielle Risiken abzusichern und Versicherte in einer belastenden Lebenssituation rechtlich zu entlasten.

Stehen Sie vor der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente oder haben Sie bereits eine Ablehnung erhalten? Eine spezialisierte anwaltliche Begleitung hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Häufige Fragen – FAQs

Die Auszahlung erfolgt, wenn eine entsprechende Berufsunfähigkeit vorliegt und der Versicherer die Leistung anerkennt oder zur Zahlung verpflichtet ist. Voraussetzung hierfür ist stets ein formeller Leistungsantrag.
Nein. Die Berufsunfähigkeitsrente wird nicht automatisch gewährt. Man muss sie ausdrücklich beantragen, auch wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
In der Regel hat man Anspruch auf Auszahlung, sobald die berufliche Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist, bezogen auf den zuletzt konkret ausgeübten Beruf.
Die Höhe orientiert sich ausschließlich an der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten monatlichen Rentenhöhe. Eine automatische Anpassung an das vorherige Einkommen findet nicht statt.
Ja, unter bestimmten Bedingungen kann eine rückwirkende Auszahlung erfolgen, beispielsweise ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit oder nach dem Ablauf einer festgelegten Karenzzeit.
Die Länge der Prüfungsdauer für die Leistung kann erheblich variieren. Abhängig von der Komplexität des Einzelfalls kann die Entscheidung mehrere Monate in Anspruch nehmen, insbesondere wenn Rückfragen oder Gutachten erforderlich sind.
Ja. Versicherungsgesellschaften weisen häufig Anträge auf BU-Leistungen zurück, zum Beispiel wegen angeblich nicht vorhandener Berufsunfähigkeit, vorvertraglicher Verletzungen der Anzeigepflicht oder aufgrund vertraglicher Ausschlussklauseln.
Nein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine Risikoversicherung dar. Eine Rückzahlung der Beiträge erfolgt nicht, solange kein Leistungsfall eintritt.
Bei einer abstrakten Verweisung hat man die Möglichkeit, die Auszahlung zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch in der Lage wäre, einen anderen zumutbaren Beruf auszuüben – selbst wenn er diesen nicht tatsächlich ausübt.
Ja. Die BU-Rente endet spätestens mit dem Ablauf der vertraglich festgelegten Versicherungsdauer, in der Regel mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.

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