Wenn Ihnen ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder andere Sanktionen drohen, sollten Sie frühzeitig überlegen, wie Sie reagieren. Bereits in einem frühen Verfahrensstadium können wichtige Weichen gestellt werden.
Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen
Ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen dient häufig dazu, den Fahrer eines Fahrzeugs zu ermitteln, wenn dieser nicht eindeutig feststeht – etwa bei einem unscharfen Blitzerfoto. Der Fahrzeughalter haftet in Deutschland grundsätzlich nicht automatisch für Verkehrsverstöße.
In der Regel empfiehlt es sich, keine Angaben zur Sache zu machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst oder Angehörige zu belasten. Bestätigen müssen Sie lediglich Ihre Personalien, also etwa Name und Anschrift.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingehen.
Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Häufig ist es sinnvoll, die Begründung erst nach Akteneinsicht zu formulieren. Erst dann lassen sich Messprotokolle, Beweisfotos oder Verfahrensabläufe prüfen. Nicht selten führen Messfehler oder Verfahrensfehler zur Einstellung des Verfahrens.
Nach dem Einspruch überprüft die Behörde den Bescheid erneut. Entweder wird das Verfahren eingestellt (Abhilfebescheid) oder der Bescheid wird bestätigt und an das Gericht abgegeben.
Möglichkeit, ein Fahrverbot abzuwenden
Ein Fahrverbot kann unter Umständen vermieden werden, wenn es eine besondere Härte darstellen würde. Dabei wird unter anderem berücksichtigt:
- die Schwere des Verkehrsverstoßes
- mögliche Voreintragungen im Fahreignungsregister
- die Auswirkungen auf Beruf und Privatleben
Besondere Bedeutung kann es haben, wenn Sie beispielsweise beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind, etwa als Außendienstmitarbeiter oder Berufsfahrer, oder wenn familiäre Umstände eine Nutzung des Fahrzeugs zwingend erforderlich machen.
Aussageverweigerungsrecht
Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Geben Sie daher lediglich Ihre Personalien an und äußern Sie sich nicht zur Sache. Ihr Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Ein vorschnelles Schuldanerkenntnis ohne vorherige rechtliche Prüfung kann später gegen Sie verwendet werden.
Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten Verjährungsfristen. Nach Ablauf dieser Fristen darf ein Verstoß nicht mehr verfolgt oder eine Strafe nicht mehr vollstreckt werden.
Die Verfolgungsverjährung liegt – je nach Schwere des Verstoßes – meist zwischen drei Monaten und drei Jahren.
Die Vollstreckungsverjährung beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren.